Wie bei einem Wahlarzt bekommt ihr von mir als Wahlhebamme eine Honorarnote ausgestellt, die ihr zuerst bei der Krankenkasse, wenn vorhanden dann auch bei eurer Zusatzversicherung zur anteiligen Kostenrückerstattung einreichen könnt.
Mehr Informationen zur Kostenrückerstattung findet ihr unter www.hebammen.at